Sekretariat Niederamt

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt – was tun

Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, aus der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde auszutreten. Ein Entschluss mit Tragweite, nicht nur für Sie, sondern auch für die Kirchgemeinde Niederamt und die gesamten Kirchen in der Schweiz.
Wussten Sie, dass sich jeder Franken, den Sie als Kirchensteuer bezahlen, in der Wertschöpfung verdoppelt oder gar verdreifacht? Dies aufgrund der vielen Freiwilligen, die in der Kirchgemeinde mitarbeiten. Sei dies in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Erwachsenenbildung oder in der Betreuung von Senioren. Wir unterstützen Musiker verschiedenster Stilrichtungen und geben ihnen die Möglichkeit aufzutreten und eine Veranstaltung musikalisch zu begleiten. Die Erhaltung der Kirchen als Kulturgüter gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben. Ohne Ihre Unterstützung in Form der Kirchensteuer wird vieles davon mittel- und langfristig nicht mehr möglich sein. Aufgaben, die heute von den Kirchgemeinden wahrgenommen werden, müssen von der öffentlichen Hand übernommen oder schlimmstenfalls ganz gestrichen werden.
Scheuen Sie sich nicht vor einem persönlichen Gespräch. Hier ein paar Kontaktmöglichkeiten:
- Pfarrer Daniel Müller, Tel. 062 295 40 06
- Pfarrer Stefan Wagner, Tel. 062 291 12 23
- Kirchgemeindepräsident Gottfried Dörfelt, Tel. 062 849 56 52
Sie, wie auch die Gemeindehelferinnen, die Mitglieder des Kirchgemeinderats, der Pfarramtskommissionen diskutieren gerne über dieses Thema.

Sollten Sie sich trotz aller Gegenargumente doch zu einem Austritt aus der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde entschliessen, so genügt dafür ein formloser Brief. Sie müssen dazu nicht ein Formular im Internet herunterladen für das Sie dann noch Geld bezahlen müssen. Das Austrittsschreiben muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Wohnadresse und Ihr Geburtsdatum enthalten. Ferner ist es nur dann gültig, wenn es von Ihnen persönlich unterzeichnet wurde. Schicken Sie es dann per Post an:

Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Niederamt
Verwaltung
Schulstrasse 5
5012 Schönenwerd

Die Austrittsbestätigung erhalte Sie dann in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen.
Bitte überlegen Sie sich diesen Schritt reiflich und nutzen Sie das Gesprächsangebot.

DSCN1004 (Foto: Ernst Schilt)

 

2021-11-17 08.31.32 (Foto: Sandra Graber)

2021-11-17 08.31.32 (Foto: Sandra Graber)

DSC_0004 (8) (Foto: Therese Grütter)

 

Bereitgestellt: 06.10.2023    Besuche: 37 Monat 
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