Telefonieren Sie bitte dem Ortspfarrer oder stellen Sie ein formloses schriftliches Eintrittsgesuch an die Kirchenkommission oder an den Kirchgemeinderat Niederamt.
Es ist nicht möglich, gleichzeitig zwei Landeskirchen anzugehören. Um Mitglieder anderer Konfessionen aufnehmen zu können, benötigen wir die Bestätigung des Austrittes.